Rechnungsansprüche, Behinderungen und gestörter Bauablauf gem. VOB
Im Schlüsselfertigbauen gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zu berechtigten oder unberechtigten Rechnungsansprüchen insbes. bei Pauschalaufträgen.
Wie sind diese nach Vertrag bzw, VOB zu behandeln bzw. zu lösen?
Ebenso häuftig sind Fragen eines gestörten Bauablaufes, Verzug, bzw. Behinderung und deren Folgen zu klären.
Aufgrund meiner 20 Jährigen Berufserfahrung im Schlüsselfertigbau, vorwiegend bei Generalunternehmern, berate ich zu VOB-konformem Verhalten der Auftraggeber und Auftragnehmer.
- wann tritt Verzug ein
- welche monetären Aspekte ergeben sich hieraus,
- welche terminlichen Aspekte sind zu beachten,
- wie muß sich ein NU bei Behinderung bzw. gestörtem Bauablauf formal richtig verhalten?
- Welche Ansprüche entstehen bei einem gestörten Bauablauf in Bezug auf die weiteren Ausführungstermine?
- wie ist ein Nachtrag aus gestörtem Bauablauf formal richtig aufzubauen?
Nach grundsätzlicher Klärung bzw. Aufarbeitung der Anspruchsgrundlage sollte im gemeinsamen Miteinander ein für alle Parteien tragbarer Kompromiss gefunden werden.
Hierzu stehe ich auch als Mediator zur Verfügung
Zur technischen Bewertung von Bauverträgen und daraus resultierenden Fragestellungen bin ich gerne, ggf. auch schon im Vorfeld, überregional tätig.
Bei all diesen Fragen berate ich aus technischer Sicht zu VOB konformen Verhalten auf Grundlage meines Erfahrungsschatzes. Es handelt sich jedoch nicht um eine juristische Beratung.
Im Auseinandersetzungsfall ist unbedingt ein Jurist/in hinzuzuziehen, welche/r auf Grundlage meiner Expertise tätig werden kann.